Mit den Bestimmungen vom 6. Mai darf Shiatsu als körpernahe Dienstleistung unter Einhaltung von bestimmten Schutz- und Hygienemaßnahmen wieder aufgenommen werden. Der Vorstand der GSD (Gesellschaft für Shiatsu in Deutschland) hat, gemeinsam mit dem Shendo Verband, eine offizielle Empfehlung für Shiatsu-Praktiker*innen erarbeitet.
Hier das link zum Beitrag bei der GSD